Haftpflicht & Recht

Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, Vergesslichkeit oder einfach nur Pech - ein Missgeschick oder ein Unfall ist schnell geschehen. In Deutschland gilt der Grundsatz der Verschuldenshaftung und ist im §823 BGB geregelt. Sollten Sie oder z.B. Ihre Kinder einem Dritten einen Schaden zufügen, dann sind Sie verpflichtet den Schaden finanziell auszugleichen. Übrigens haften Sie mit allem, was Sie bisher verdient haben mit allem was Sie gerade besitzen und mit allem was Sie in der Zukunft verdienen werden. Jeder der noch keine private Haftpflichtversicherung (PHV) abgeschlossen hat läuft über ein Minenfeld.

Die PHV beinhaltet auch einen passiven Rechtsschutz, der dann leistet, wenn ein Dritter Sie für einen Schaden verantwortlich macht, den Sie gar nicht verursacht haben.. Der Versicherer wehrt unbegründete Ansprüche ab, falls erforderlich auch vor Gericht. Die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Versicherung für Sie.

Der Vertragsschutz gilt nicht nur in Deutschland, sondern in befristeter Form auch im Ausland. Sollten Sie längere Zeit im Ausland leben wollen, ist es sinnvoll dies vorher mit Ihrem uns zu besprechen. Wir können Ihnen Versicherer empfehlen, die auch einen längeren Auslandsaufenthalt abdecken.

Ihr VINCENTA Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.