Steuer-Abschreibung
Bestandsimmobilie |
Neubauimmobilie |
Denkmalschutz |
| Kaufpreis abzgl. Grundstücksanteil | Kaufpreis abzgl. Grundstücksanteil | Kaufpreis abzgl. Grundstücksanteil |
Bemessungsgrundlage für das Finanzamt zur Absetzung der AfA-fähigen Kosten der Immobilie
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Lineare Abschreibung |
Degressive Abschreibung |
Denkmalschutz-AfA (§7 h,i EStG) |
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2% p.a. über 50 Jahre |
Seit 01.01.2006 - nur noch linear absetzbar mit 2% p.a. über 50 Jahre |
Sanierungskostenanteil innerhalb von 12 Jahren zu 100% absetzbar 1. - 8. Jahr 9% p.a. 9 - 12. Jahr 7% p.a.
Gebäude wurde a) vor dem 31.12.1924 erbaut: 2,5% p.a. linear b) nach dem 31.12.1924 erbaut: 2% p.a. linear
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Beispielrechnung für die Abschreibungsarten bei Immobilien Betrachtung über einen Zeitraum von 12 Jahren Kaufpreis: 100.000 € Grundstücksanteil: 15%
Sanierungskostenanteil: 70%, Baujahr: 1900
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Gesamtbetrag der innerhalb von 12 Jahren als Werbungskosten geltend gemachten Beträge |
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20.400 € |
20.400 € |
67.150 € |

