Steuer-Abschreibung


Bestandsimmobilie

Neubauimmobilie

Denkmalschutz

Kaufpreis abzgl. Grundstücksanteil Kaufpreis abzgl. Grundstücksanteil Kaufpreis abzgl. Grundstücksanteil

 

Bemessungsgrundlage für das Finanzamt zur Absetzung der AfA-fähigen Kosten der Immobilie

Lineare Abschreibung

Degressive Abschreibung

Denkmalschutz-AfA (§7 h,i EStG)

2% p.a. über 50 Jahre

Seit 01.01.2006 - nur noch linear absetzbar mit 2% p.a. über 50 Jahre

Sanierungskostenanteil innerhalb von 12 Jahren zu 100% absetzbar

1. - 8. Jahr 9% p.a.

9 - 12. Jahr 7% p.a.


zusätzlich Altbauanteil linear absetzbar:

Gebäude wurde

a) vor dem 31.12.1924 erbaut: 2,5% p.a. linear

b) nach dem 31.12.1924 erbaut: 2% p.a. linear


Besonderheit bei Denkmalschutz m. Erbbaurecht: Zahlung eines monatlichen Erbbauzinses (steuerlich absetzbar!)

 

Beispielrechnung für die Abschreibungsarten bei Immobilien Betrachtung über einen Zeitraum von 12 Jahren Kaufpreis: 100.000 € Grundstücksanteil: 15%

Sanierungskostenanteil: 70%, Baujahr: 1900

 

Gesamtbetrag der innerhalb von 12 Jahren als Werbungskosten geltend gemachten Beträge

 

20.400 €

20.400 €

67.150 €